In diesem Artikel
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- Die Rolle von Vacaciones eDreams S.L. als Online-Reisebüro
- Die Parteien der Transaktion
- Relevante Dienstleistungen
- Des Vereinten Königsreichs Rechnungsstellungsvorschriften
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Opodo stellt seinen Kunden Rechnungen nach den spanischen Rechnungsstellungsvorschriften.
Aufgrund des komplexen Sachverhalts der Rechnungsstellungsvorschriften für das Online-Reisebürowesen, befasst sich dieser Artikel mit der von Opodo angewandten Rechnungsstellungspolitik, die auf den folgenden Aspekten beruht:
- Die Rolle von Opodo bei der Transaktion.
- Die an der Transaktion beteiligten Parteien.
- Identifizierung der Dienste hinsichtlich der MwSt.-Berechnung sowie des Leistungserbringers und des Kunden für jeden der Dienste.
- spanischen Rechnungsstellungsvorschriften.
1. Die Rolle von Vacaciones eDreams S.L. als Online-Reisebüro
Opodo ist ein Online-Reisebüro, das für Reisedienstleistungserbringer und/oder Kunden als offengelegter Vermittler auftritt und Vermittlungsleistungen erbringt.
Dies bedeutet, dass Opodo Reisedienstleistungserbringer (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Autovermietungen usw.) an Kunden vermittelt, mit dem Zweck, Reisedienstleistungen von diesen Leistungserbringern zu kaufen.
Ein Kunde, der eine Reisedienstleistung mit Opodo bucht, geht zwei getrennte Verträge ein:
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- Einen Liefervertrag zwischen dem Kunden und dem Reisedienstleistungserbringer, und
- Einen Vermittlungsleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Opodo.
Die Rolle von Opodo als offengelegter Vermittler ist eindeutig in den allgemeine Geschäftsbedingungen auf seinen Websites beschrieben.
2. Die Parteien der Transaktion
Die an der Transaktion beteiligten Parteien sind:
- Die Reisedienstleistungserbringer (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Autovermietungen usw.).
- Das Online-Reisebüro (d. h., Opodo)
- Die Kunden. Ein Kunde kann entweder eine Privatperson (Business-to-Consumer, „B2C“) oder ein Unternehmer mit einer USt.-Nummer sein (Business-to-Business, „B2B“).
3. Relevante Dienstleistungen
Ein Kunde, der eine Reisedienstleistung über Opodo bucht, erhält zwei getrennte Dienstleistungen von zwei unterschiedlichen Leistungserbringern:
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- Die Reisedienstleistung erbringt der Reiseveranstalter.
- Die Vermittlungsleistung erbringt Opodo.
4. Des Vereinten Königsreichs Rechnungsstellungsvorschriften
Opodo unterliegt den des Vereinten Königsreichs Rechnungsstellungsvorschriften, die wie folgt zusammengefasst werden können:
a) Die Rechnungsstellung ist nur zwingend vorgeschrieben für B2B-Kunden, die eine Rechnung verlangen und die dem Reisebüro ihre USt.-Nummer genannt haben. Darüber hinaus hat Opodo sich freiwillig dazu entschlossen, auch seinen B2C-Kunden eine Rechnung auszustellen.
b) Im Allgemeinen kann der Leistungserbringer nur diejenigen Leistungen verrechnen, die er auch tatsächlich erbracht hat. Dienstleistungen, die von anderen Leistungserbringern erbracht werden, dürfen nur von denselben Leistungserbringern verrechnet werden. Aus diesem Grund verrechnet Opodo lediglich seine Vermittlungsleistungen. Wenn ein Kunden eine Rechnung über Reisedienstleistungen wünscht, muss sich der Kunde an den Reisedienstleistungserbringer wenden.
c) Nur zu Informationszwecken gibt Vacaciones eDreams S.L. auf seinen Rechnungen den Gesamtpreis der Reisedienstleistung an (einschließlich MwSt.). Diese Information ist nicht Teil der formellen Rechnung.
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