Normalerweise ist keine Rückerstattung durch die Fluggesellschaft zulässig, wenn Sie Ihre Flüge nicht vor dem Hinflug stornieren.
Wenn Sie nicht vor dem Abflug stornieren und nicht zum Flug erscheinen, wird dies von der Fluggesellschaft als Nicht-Antritt angesehen. Unter diesen Umständen ist es unwahrscheinlich, dass die Fluggesellschaft eine Rückerstattung genehmigt. Zudem wird sie Ihren Rückflug möglicherweise automatisch stornieren.
Wenn Sie am Abflugtag sicher sind, dass Sie den Hinflug verpassen werden, sprechen Sie bitte schnellstmöglich mit der Fluggesellschaft, um zu erfahren, welche alternativen Vorkehrungen getroffen werden können, und um sie zu bitten, Ihren Rückflug aufrechtzuerhalten.